Die Pickerl-Überprüfung ist vom Gesetz vorgeschrieben und hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Autos zu gewährleisten und dient zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Unsere fachmännisch ausgebildeten Mitarbeiter prüfen die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs sowie die Umweltverträglichkeit.

In Österreich müssen PKW/Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden:

Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung weitere 2 Jahre später und danach im jährlichen Intervall.

Der Termin für das Pickerl richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung.

Der Begutachtungszeitraum beginnt einen Monat vor und endet 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung.

Beim LKW in Österreich gilt:
Der Begutachtungszeitraum beginnt 3 Monate vor dem Monat der Erstzulassung und endet mit dem Monat der Erstzulassung, somit ist ein überziehen nicht mehr möglich.

Im Ausland gelten andere Richtlinien bitte Informieren sie sich vor einem Auslandsaufenthalt.

Die § 57a-Überprüfung beinhaltet folgende Elemente:

  • Identifikation des Fahrzeuges (Zulassung)
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Scheiben und Sicht
  • Beleuchtung, Warneinrichtungen, Elektrische Anlagen
  • Achsen, Reifen, Räder, Aufhängungen
  • Karosserie & Fahrgestell
  • Motor
  • sämtliche Sicherheitseinrichtungen
  • Umweltbelastung / Abgasnachbehandlungssystem

Rufen Sie uns an, um sich über die Voraussetzungen für Ihr Fahrzeug zu informieren und einen Termin zu reservieren!

EIN GROSSER VORTEIL einmal bei uns ein Pickerl machen lassen und nicht mehr vergessen können, wir informieren sie persönlich, wann ihre Plakette wieder fällig wird.