Verkehrsunfall? Parkschaden? Wildschaden?

Was tun bei einem Unfall mit Sachschaden?

Wichtig!  notieren Sie alle wichtigen Daten. Am besten verwendet man einen standardisierten Unfallbericht. Ein entsprechender Unfallbericht sollte daher immer im Auto bereit liegen.

Folgende Daten sollten Sie notieren:

  • Ort, Datum, Uhrzeit
  • Wo genau: (Straße, Nummer, Kreuzung, Einfahrt usw.)
  • Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Unfallgegner: Name und Anschrift des Fahrers und des Halters des Fahrzeugs, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die entsprechende Polizzennummer.
  • Unfallhergang: notieren Sie Stichpunktartig den Unfallhergang, fertigen Sie eine Skizze vom Unfallort an und erstellen Sie falls möglich Fotos.
  • Der Unfallbericht sollte von allen Beteiligten und möglichst auch von Zeugen unterschrieben werden.


Melden Sie den Schaden so rasch wie möglich ihrer Versicherung. Generell gilt dies in jedem Schadensfall, da ohne einer Versicherungsmeldung keine weiteren Schritte eingeleitet werden können.

Sobald Ihr Fahrzeug in unserer Werkstatt ist, übernehmen wir die Besichtigungsanforderung des Sachverständigen, dieser stellt dann die genaue Schadenhöhe fest.
Der Schaden wird von uns direkt nach Freigabe der Versicherung repariert.
Im Anschluss daran rechnen wir unsere Arbeit direkt mit der Versicherung ab.

Von uns werden sämtliche Karosseriereparaturen und Lackierungen von Fahrzeugen, aller Marken und Modelle übernommen.

Unser Ziel ist es, Ihr beschädigtes Fahrzeug perfekt zu reparieren und somit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen und den Wert bestmöglich zu erhalten.

Wir sind Ihr Partner im Schadensfall!

Sicherheit geht vor!

Ein Steinschlag ist ärgerlich, doch nicht immer muss die Scheibe ausgetauscht werden. Oft reicht eine Reparatur. Kommen Sie zu uns und wir prüfen, ob eine Reparatur möglich ist. 

Eine Scheibe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil.

Kleiner Stein - große Wirkung?

Glasschäden können häufig repariert werden. Steinschlagreparaturen sind im Handumdrehen repariert und für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen keine Kosten. Die Selbstbeteiligung wird nicht in Anspruch genommen.

Sollte eine Steinschlagreparatur nicht möglich sein, ist auch der Austausch der Windschutzscheibe kein Problem.